Luftqualität (Geruch/Stickstoffablagerung)
Aufgrund jahrelanger Erfahrung kennt RBK besser als jeder andere die potenziellen Störquellen und die möglichen Lösungen. Bei Neubauprojekten schätzen wir bereits in der Planungsphase Geruchsemissionen ein und berechnen mittels Ausbreitungsrechnungen die Geruchsbelastung der umliegenden Häuser. Selbstverständlich prüfen wir dies anhand der geltenden Vorschriften. Berichte hierzu sind Bestandteil des Antrags auf eine Umweltgenehmigung bzw. Umweltanzeige.
Neben Geruchsberechnungen führen wir auch Geruchsproben durch, bei denen Beutel mit Luft gefüllt werden, beispielsweise aus einem Absaugkanal einer Kochlinie. Anschließend wird die Geruchskonzentration dieser Geruchsproben gemessen und der Grad der (Un-)Annehmlichkeit des Geruchs quantitativ beurteilt. Aus Geruchskonzentrationen und Durchflussmengen berechnen wir die Geruchsfrachten, die das Unternehmen verlassen. Auf dieser Grundlage berechnen wir die Geruchsausbreitung im Umfeld des Unternehmens, sodass einigermaßen genau vorhergesagt werden kann, ob es zu Belästigungen kommt oder nicht. RBK ist in einzigartiger Weise in der Lage, Vorschläge zu machen, welche Techniken als „Stand der Technik“ gelten. Wir machen den Regierungen Vorschläge, welche Maßnahmen sinnvollerweise noch erforderlich sind und welche nicht mehr erforderlich sind.
Luft (Forschung und Beratung)
Bei Produktionsprozessen können Stoffe und/oder Gerüche freigesetzt werden, die die Luftqualität beeinträchtigen können. Aber auch die Verbrennung von (fossilen) Brennstoffen kann die Luftqualität beeinflussen, darunter auch die Stickstoffdeposition. Aus diesem Grund können Regelungen in die Umweltgenehmigung aufgenommen werden und/oder der Einfluss auf die Luftqualität muss bei der Beantragung untersucht werden.
Dank seiner langjährigen Erfahrung kennt RBK besser als jeder andere die potenziellen (Belästigungs-)Quellen, die Beurteilung anhand geltender Gesetze/Vorschriften und die möglichen (technischen) Lösungen. Bei Neubauprojekten erfolgt bereits in der Entwurfsphase eine Indikation, häufig anhand von Erfahrungswerten und/oder Kennzahlen. Anschließend wird anhand von Verteilungsberechnungen geprüft, welche Normen gelten und welche (quellenbezogenen/technischen/zusätzlichen) Maßnahmen zu deren Einhaltung erforderlich sind. RBK ist in einzigartiger Weise in der Lage, Vorschläge zu machen, welche Techniken als „Stand der Technik“ gelten. Wir machen den Regierungen Vorschläge, welche Maßnahmen sinnvollerweise noch erforderlich sind und welche nicht mehr erforderlich sind. Der Bericht könnte Teil einer Umweltmeldung oder eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung sein.
Im Rahmen der Luftforschung führt die RBK die Luft- und Geruchsbeprobung nach Möglichkeit selbst durch und vergibt die Analysen an ein (zertifiziertes) Labor. Auf der Grundlage einer ersten (indikativen) Untersuchung können häufig Erkenntnisse beispielsweise über die Quelle der Geruchsbelästigung gewonnen und auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Sofern eine akkreditierte Probenahme/Analyse erforderlich ist, erfolgt diese durch RBK.
Durch die langjährige Erfahrung und die Kombination mit der Expertise in anderen Umweltbereichen kann RBK Sie im Bereich Luftqualität und anderen Umweltthemen ganzheitlich und zielgerichtet beraten.