Bei der Änderung, Erweiterung oder Realisierung einer neuen Produktionsanlage ist eine Umweltmeldung oder eine Umweltgenehmigung für den Umweltaspekt erforderlich. RBK Milieu-Advies verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Beantragung von Genehmigungen und/oder Umweltanmeldungen. Ob es sich um interne Änderungen, Neubauten oder Erweiterungsprojekte handelt, die RBK Group kann auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen und so Unternehmen gezielt und effizient begleiten.
Ansatz (in groben Zügen)
Eine Umweltmeldung und/oder ein Genehmigungsantrag beginnt mit einer Bestandsaufnahme der zu realisierenden Änderung, Erweiterung oder des Projekts. Dazu gehört die Prüfung der aktuellen Genehmigung und die Ermittlung der Möglichkeiten, die im Rahmen dieser Genehmigung bestehen. Auf der Grundlage dieser Informationen wird festgestellt, ob und welche Meldung(en) und/oder Genehmigung(en) erforderlich sind.
Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung eines Antrags auf eine Umweltmeldung oder -genehmigung, wobei die erforderlichen Untersuchungen und Messungen (siehe unten) durchgeführt werden. RBK verfügt über das Fachwissen, um den gesamten Prozess vom Antrag bis zur Genehmigung zu begleiten, einschließlich der Konsultationen mit den zuständigen Behörden und der Unterstützung bei Einwänden und Einsprüchen.
Da RBK auch architektonische Beratung anbietet, können wir gemeinsam mit unseren Architektenkollegen auch gleichzeitig alle erforderlichen Baugenehmigungen beantragen.
Die Vorgehensweise von RBK gewährleistet, dass Ihr Unternehmen mit dem erteilten Umweltbescheid bzw. der Umweltgenehmigung in Einklang steht, so dass Sie Ihre Tätigkeit sorgenfrei ausüben können.
Studien und Teilarbeiten
Für eine Umweltmeldung und/oder einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung können verschiedene Untersuchungen erforderlich sein. Übliche Untersuchungen und Untertätigkeiten für Umweltmeldungen und/oder Anträge auf Umweltgenehmigungen sind:
- Akustische Untersuchung;
- Geruchsuntersuchung;
- Studie zur Luftqualität;
- Studie zur Stickstoffablagerung;
- Überprüfung der Zoneneinteilung/Umweltkategorie;
- BAT/BREF/IPPC-Überprüfung;
- externe Sicherheitsbewertung (Bevi);
- Überprüfung der niederländischen Bodenschutzrichtlinie;
- Bewertung der Abwassereinleitung (ABM + Emissionsimmissionstest).